Saisonende für Baum- und Gehölzschnitt

Letzte Schnitt- und Fällarbeiten laufen auf Hochtouren

Grundsätzlich gilt das Fällverbot aus Gründen des Vogelschutzes zwischen 1. März bis 30. September. Bäume, Gehölze und Hecken dürfen aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutsaison nicht gerodet werden, einen Formschnitt dürfen sie hingegen während des ganzen Jahres erhalten. Die beste Saison zum Bäume fällen sind Spätherbst und früher Winter, also später Oktober bis Anfang Februar. Die Bäume führen in dieser Zeit das wenigste Wasser.